Energieausweis - die EnEV regelt die bundesweiten Anforderungen
Inhaltsübersicht:
Bedarfsorientierter Energieausweis, © Marco Klaue - Fotolia.com
Der Energieausweis entstand 2004. Die Deutsche Energie Agentur GmbH (dena) startete in diesem Jahr einen Feldversuch mit dem "Energiepass" auf Basis der EnEV. „Energiepass“ wurde mit der EnEV 2007 durch den Begriff Energieausweis ersetzt.
Für Neubauten war er bereits seit 2002 Pflicht. Via Verordnung wurde der Energieausweis für Wohngebäude im Bestand schrittweise ab dem ersten Juli 2008 eingeführt.
Die aktuelle Fassung der EnEV ist die EnEV 2014. Sie gilt seit dem ersten März 2014. Auch die dena ist weiterhin im Bereich aktiv. Sie hat das dena Gütesiegel für Energieausweise herausgebracht, das Standards für den Ausweis definiert. Energieausweise sind für zehn Jahre gültig.
Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen
Die Energieausweis Werte zeigen, abhängig von der Art des Ausweises den Primärenergiebedarf, den Endenergiebedarf und/oder den durchschnittlichen Energieverbrauch in einem Gebäude dar. Die EnEV stellt unterschiedliche Regeln für einen Energieausweis im Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf.
Nur bestimmte Personen dürfen Energieausweise ausstellen. Während die Berechtigungen für rein dokumentarische Ausweise durch die EnEV bundesweit geregelt wird, ist bei bedarfsorientierten Verbrauchsausweisen das jeweilige Gesetz des Bundeslandes (Baurecht) ausschlaggebend für die Berechtigung zum Energieausweis Aussteller.
Energieausweis Pflicht: die Rechtslage im Neubau & Altbau ab 2014
-
Im Neubau besteht Energieausweis Pflicht. Das gilt sowohl für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Auch öffentliche Gebäude ab einer bestimmten Größe müssen einen Ausweis aushängen. Im Neubau ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis ist nicht ausreichend!
-
Im Bestandsbau gelten andere Anforderungen. Hier ist stellenweise ein verbrauchsorientierter Energieausweis möglich. Dies hängt von einer Vielzahl von Faktoren wie Gebäudenutzung, Alter und Energieeffizienz eines Gebäudes ab. Im Altbau besteht Energieausweis Pflicht, wenn zum Beispiel die Nutzfläche einer Immobilie um über fünfzig Prozent vergrößert wird. Anlage 3, Punkt 1 bis 6 der EnEV definiert Sanierungsarbeiten, nach denen der Energieausweis ebenfalls zur Pflicht wird, wenn bei den definierten Sanierungen auch der Energiebedarf des Gesamtgebäudes errechnet wird. Zu den Arbeiten zählen beispielsweise ein umfangreicher Fensteraustausch, bestimmte Arbeiten an den Außenwänden oder Änderungen an der Dachkonstruktion. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie der obigen Anlage 3 und den dortigen Tabellen. Der Vorteil eines Verbrauchsausweises: die Energieausweis Kosten sind deutlich niedriger als beim Bedarfsausweis.
Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung einer Immobilie
-
Wird das Gebäude vermietet, verpachtet, oder verkauft, kann der Käufer oder Mieter einer Immobilie die Vorlage eines Energieausweises verlangen. So kann er anhand der Energieausweis Werte schnell beurteilen, wie energieeffizient die Immobilie ist. Für Verkäufer und Vermieter besteht seit 01.Mai 2014 eine absolute Energieausweis Pflicht. Bereits nach den alten EnEV 2007 / 2009 konnten Interessenten den Energieausweis verlangen. Mit der EnEV 2014, die am ersten Mai in Kraft trat, ist der Energieausweis allerdings von sich aus vorzulegen und nach Vertragsabschluss unverzüglich in Original oder Kopie zuzustellen. Käufer und Mieter haben das Recht auf die Vorlage eines Energieausweises und seit dem 01. Mai 2014 hat der Eigentümer das Dokument ohne vorherige Nachfrage zu präsentieren. Diese Möglichkeit sollte man für den Hauskauf und bei der Eigentumswohnung unbedingt wahrnehmen - Energiekosten gehören mittlerweile sowohl für ein Haus als auch für eine Wohnung zu den größten Posten im Haushaltsbudget. Ein Energieausweis schützt davor, eine Energieschleuder zu mieten oder zu kaufen.
-
Immobilienanzeigen: eine weitere Neuerung durch die EnEV 2014 betrifft kommerzielle Immobilienanzeigen. Liegt zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe ein Energieausweis vor, so muss die Anzeige eine Reihe von Angaben enthalten. Dazu zählt bei Wohngebäuden die Art des Energieausweises (Verbrauch versus Bedarf, s.o.), den Endenergiebedarf bzw. Energieverbrauch des Gebäudes, den Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse der Immobilie. Für Nichtwohngebäude gelten etwas andere Maßgaben (siehe nichtamtliche Lesefassung der EnEV). Nichtbefolgung führt ab dem 01. Mai 2015 zu einer Ordnungswidrigkeit mit entsprechendem beachtlichen Bußgeld.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)
Prinzipiell ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Anlässlich der obigen Energieausweis Pflicht für kommerzielle Immobilienanzeigen und die entsprechenden Anforderungen an die nötigen Angaben kann es erforderlich sein, vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Energieausweis nach den aktuellen Erfordernissen ausstellen zu lassen.
Ausnahmen & öffentliche Bauten
Ausgenommen von der Pflicht sind denkmalgeschützte Häuser, Häuser mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Sonderbauten wie Ställe, nicht regelmäßig beheizte Häuser (z.B. Ferienhäuser) und nicht dauerhaft errichtete Bauten (z.B. Großzelte). In öffentlichen Gebäuden wie Schulen mit einer Größe von über 1.000 m² und „erheblichem Publikumsverkehr“ ist es Pflicht, einen Energieausweis auszuhängen.
Energieausweis für Haus, Eigentumswohnung & Wohnung
Ein Energieausweis ist Pflicht bei einem Hausverkauf oder einem Hauskauf. Kunden haben das Recht auf Vorlage eines Energieausweises, der Auskunft über die Energieeffizienz von einem Haus gibt. Dies trifft auch auf eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung zu. Einen Energieausweis erstellt der Fachmann für eine komplette Immobilie, von Ausnahmefällen abgesehen. Gebäude mit Mischnutzung (Gewerbe + Wohnen) bilden eine Ausnahme. Für diese werden gebäudeteilabhängige Energieausweise ausgestellt. Diese Grundsätze sind in Paragraf 17 der EnEV 2014, Absatz 3, festgeschrieben.
Bild: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Der Energieausweis gilt nicht für eine einzelne Wohnung
Für den Käufer einer Eigentumswohnung oder den Mieter einer Wohnung ist der Energieausweis nicht ganz so aussagekräftig wie in einem Haus. Abgesehen von Gebäuden mit gemischter Nutzung werden Energieausweise immer für ein komplettes Objekt, nicht aber für eine einzelne Wohnung erstellt.
Somit ist die Aussagekraft im Vergleich zum einzelnen Haus eingeschränkt, denn zwischen einzelnen Wohnungen treten durchaus Unterschiede in der Gebäudetechnik auf und die Position der Wohnung innerhalb des Gebäudes beeinflusst die Verbrauchswerte stark. Eine innenliegende Wohnung hat niedrigere Heizkosten als eine außenliegende Wohnung. Ein ähnliches Verhältnis besteht in der Vertikalen: eine Wohnung im Dachgeschoss benötigt mehr Heizenergie als eine Wohnung in den mittleren Geschossebenen. Die Werte im Energieausweis sind trotzdem ein guter Anhaltspunkt für eine Ersteinschätzung der Energieeffizienz.
In bestehenden Mietverhältnissen besteht allerdings keine Pflicht zur Anfertigung oder Bereitstellung eines Energieausweises. Welcher Energieausweis der Richtige ist, hängt von der Gebäudesituation ab.
Energieausweis & Gebäude: Regeln für Wohn- und Nichtwohngebäude
KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Welches Gebäude benötigt welchen Energieausweis?
Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) stellt unterschiedliche Anforderungen an einen Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ob ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich ist oder ein verbrauchsorientierter bereits ausreicht, hängt davon ab, ob es sich um ein Wohngebäude, ein Nichtwohngebäude oder ein Mischgebäude handelt.
-
Wohngebäude sind nach Paragraf 2, Satz 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) Gebäude, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen“. Hotels oder Krankenhäuser zählen nicht als Wohngebäude.
-
Nichtwohngebäude sind dementsprechend alle Gebäude, die nicht den zuvor genannten Kriterien entsprechen. In den Energieausweis für Nichtwohngebäude fließen mehr Daten als beim Wohnhaus ein. Das zeigt sich etwa, wenn ein verbrauchsorientierter Energieausweis für beide Gebäudearten erstellt wird.
Beim Gebäude für Wohnzwecke werden vor allem Daten zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser aufgezeigt und eine grafische Einordnung per "Bandtacho" und den neuen Energieeffizienzklassen gegeben. Im Energieausweis für Nichtwohngebäude stehen daneben auch Daten zum Energieverbrauch von Lüftung, Kühlung und Beleuchtung und auch die Art der Gebäudenutzung wird nach Flächenanteilen aufgefächert.
Im Energieausweis für Wohngebäude und im Energieausweis für Nichtwohngebäude gibt es seit der EnEV 2014 einen Abschnitt "Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung" (nach Paragraph 20). Dort gibt der Aussteller unverbindliche Empfehlungen, wie man die Energiekosten des Gebäudes weiter senken könnte.
Gebäudenutzung und Baujahr bestimmen, welcher Energieausweis zulässig ist
Verbrauchsorientierter und bedarfsorientierter Energieausweis sind die beiden Arten von Energieausweisen, welche die EnEV 2014 unterscheidet:
-
Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist grundsätzlich für Wohngebäude und Nichtwohngebäude als Energieausweis vorgeschrieben. Beim Neubau beider Arten von Gebäuden ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht.
-
Beim bestehenden Gebäude für Nichtwohnzwecke kann der Besitzer der Immobilie frei entscheiden, welchen Energieausweis er für sein Gebäude haben möchte. Seit 2009 ist auch hier ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Pacht oder Leasing vorgeschrieben.
-
Das gilt mit einer Ausnahme auch für Wohngebäude. Im Bestand herrscht Wahlfreiheit, außer, der Bauantrag bestand vor dem 1.November 1977 (Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung WVSO) und das Gebäude wurde seitdem nicht mindestens auf diesen Standard saniert. In diesem Fall ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich.
-
Im Denkmalschutz sieht die Sachlage ein wenig anders aus. Zwar ist bei Verkauf oder Vermietung etc. ein Energieausweis und dessen Vorlage nach Paragraph 16 der EnEV 2014 vorgeschrieben, in Satz (5) schließt man Baudenkmäler allerdings von dieser Pflicht aus.
Bei Gebäuden "mit starkem Publikumsverkehr" (öffentlich) ab einer Fläche von mehr als 500 m2 besteht laut EnEV § 16, Absatz 3 eine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen und öffentlich auszuhängen. Bei behördlicher Nutzung ist das ebenso ab 500 Quadratmetern geboten und wird ab dem 08. Juli 2015 auf 250 Quadratmeter abgesenkt.
Und was ist mit einem Mischgebäude?
Nicht jedes Gebäude ist eindeutig als Wohngebäude oder Nichtwohngebäude zu identifizieren. Für ein Nichtwohngebäude oder Wohngebäude, bei dem „ein nicht unerheblicher Teil der Gebäudenutzfläche“ dem jeweils anderen Gebäudezweck dient, müssen für den Wohn- und Nichtwohnteil vom Gebäude mit wenigen Ausnahmen getrennte Energieausweise erstellt werden (Paragraph 22). Als unerheblich gelten laut Begründung zur EnEV Gebäudeteile, die weniger als zehn Prozent der Nutzfläche ausmachen.
Energieausweis erstellen – Anforderungen an den Aussteller
Wer in Deutschland einen Energieausweis erstellen darf, unterscheidet sich nach dem Zweck des Energieausweises und dem untersuchten Objekt. Im Bestandsbau gelten für Dokumentationszwecke bundesweit einheitliche Regeln. Diese werden durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) definiert. Im Neubau gelten andere Regeln für das Ausstellen von einem Energieausweis.
Die aktuelle Energieeinsparverordnung nennt in Paragraf 21 Berechtigte, die einen Energieausweis erstellen dürfen. Grundsätzlich gilt:
-
Alle in der EnEV 2014 genannten Personengruppen, welche die dortigen Kriterien erfüllen, dürfen für Wohngebäude im Bestandsbau einen Energieausweis erstellen. Die vollständige Übersicht finden Sie hier (Link zu einer anderen Webseite).
-
Nur bestimmte der in der EnEV 2014 genannten Personengruppen, welche die definierten Kriterien erfüllen, können auch für Nichtwohngebäude einen Energieausweis ausstellen.
Bild: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Während die EnEV für Dokumentationszwecke im Bestandsbau bundesweit einheitliche Regeln aufstellt, ist die Sachlage im Neubau und im öffentlich-rechtlichen Baubereich komplexer. In diesem Fall regeln die einzelnen Bundesländer über das jeweilige Baurecht, wer einen Energieausweis erstellen kann.
EnEV 2014 regelt die Qualifikationen für Energieausweise im Bestandsbau
Zu den Gruppen, die einen Energieausweis im Wohngebäude zum Zwecke von Vermietung, Verkauf oder Aushang ausstellen dürfen, gehören Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen in Bereichen wie Architektur und Bauingenieurwesen sowie Bauvorlageberechtigte nach Ländervorschrift. Für ein Wohngebäude kann man bei folgenden Gruppen einen Energieausweis beantragen:
-
(Innen)ArchitektInnen, Bauingenieure, Maschinenbauer, Elektrotechniker und andere Fachrichtungen mit Ausbildungsschwerpunkten aus einem naheliegenden Bereich des energiesparenden Bauens,
-
Handwerksmeister aus Bereichen wie Bau/Ausbau oder Schornsteinfegerwesen, die eine Zusatzausbildung nach EnEV 2014 Anlage 11 erfolgreich absolviert haben,
-
oder staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, etwa aus dem Hochbau oder Bauingenieurwesen, die eine obige Fortbildung absolvierten bzw. öffentlich zum Sachverständigen berufen wurden.
-
Auch Energieberater, die vor dem 25. April 2007 für das "Vor-Ort-Programm" registriert waren, sind berechtigte Energieausweis Aussteller.
Bei Nichtwohngebäuden dürfen nur Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (mit Ausnahme von Innenarchitekten) sowie die nach Länderrecht ausstellungsberechtigten Personen einen Energieausweis erstellen.
Im Neubau regeln die Bundesländer die berechtigten Energieausweis Aussteller
Wer für Neubauten einen Energieausweis erstellen lassen möchte, muss sich mit dem regionalen Baurecht auseinandersetzen - die Regeln variieren je nach Bundesland. Beispielsweise kann man in Nordrhein-Westfalen bei staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz oder bei kleineren Gebäuden einem Bauvorlageberechtigten beantragen.
Energieausweis Kosten - verbrauchsorientiert & bedarfsorientiert
© zitze - Fotolia.com
Kosten & Förderung für den Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt keine festen Kosten für einen Energieausweis vor. Die Aussteller legen ihre Preise selbst fest und ein ausgiebiger Vergleich zahlt sich aus. Der bedarfsorientierte Energieausweis erfordert mehr Aufwand und verursacht dadurch höhere Kosten, aber er ist weitaus detaillierter als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Manchmal ist ein Energieausweis allerdings auch kostenlos oder man profitiert von Geldern aus staatlicher Förderung.
Kosten für den verbrauchsorientierten Energieausweis
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis ist am günstigsten zu bekommen. Ihn gibt es bereits zu Preisen ab 25 Euro. Bisweilen werden pauschale Kosten genannt. Ein Beispiel von einem Aussteller: "Wenn Ihr Gebäude ein Wohngebäude mit maximal 10 Prozent gewerblich genutzten Flächen ist, kostet der Verbrauchsausweis unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten 45€."
Oft hängen die Preise aber auch von der Größe des Objektes ab. Die Energieausweis Preise steigen mit der Nutzfläche und der Anzahl der Wohnungen an. Sie sind für ein Mehrfamilienhaus oder größere Mietobjekte mit vielen Wohneinheiten bedeutend höher. Für ein Nichtwohngebäude fallen die vergleichsweise höchsten Kosten an.
- Die Energieausweis Kosten bewegen sich beim verbrauchsorientierten Ausweis insgesamt in einem Rahmen zwischen 30 und 100 Euro.
Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis
Auch beim bedarfsorientierten Energieausweis ist oft eine kostengünstige Online-Bestellung beim Energieausweis Aussteller möglich. Jedoch erfordert dieser Ausweis möglichst eine persönliche Analyse des Objektes durch den Fachmann. Dies ist zwar teurer, aber grundsätzlich die beste Lösung. Dies vermeidet auch Fehler durch falsche Erhebung der Gebäudewerte für ein Onlineformular.
Kostenbeispiele für einen bedarfsorientierten Energieausweis aus Angaben verschiedener anonymisierter Anbieter:
-
Energieausweis Kosten im Kurzverfahren reichen von 150 € Brutto bis zum ausführlichen Verfahren bis 360 € brutto.
-
Ab 177€ ist ein bedarfsorientierter Energieausweis für ein Reihenmittelhaus erhältlich. Die Richtwerte für größere Häuser bewegen sich zwischen 250 € für Einfamilien-, Reihenendhaus oder Doppelhaushälften und 350 € für Mehrfamilienhäuser. Im Schnitt kann man von Energieausweis Kosten von 250 - 500 Euro für einen bedarfsorientierten Ausweis im Einfamilienhaus ausgehen.
-
Im (größeren) Nichtwohngebäude sind die Energieausweis Kosten deutlich höher und schwerer zu beziffern. Hier ist es besonders wichtig, individuelle Angebote einzuholen und die Preise und Leistungen detailliert zu vergleichen.
Energieausweis kostenlos oder mit Förderung?
Der Energieausweis wird bisweilen kostenlos als Zusatz von Dienstleistern wie Immobilienmaklern angeboten. Auch hier gilt: Preise, Qualifikationen und Leistungen genau vergleichen und prüfen! Eine ausführliche Vor-Ort-Beratung ist zwar nicht kostenlos,aber eine wertvolle Hilfe beim Energiesparen. Staatliche Förderung reduziert die Kosten aber deutlich und die Investition lohnt sich durch gesparte Heizkosten oft recht schnell.
Die Förderung einer Energieberatung durch das BAFA bietet neben Zuschüssen auch die Möglichkeit, eine Thermografie oder einen Blower-Door-Test zusätzlich zu fördern.
Energieausweis Werte - wie viel Energie benötigt ein Gebäude wirklich
Die Werte auf dem Energieausweis helfen Mietern, Käufern und Bauherren einer Immobilie, ihre Energieeffizienz zu beurteilen. Aber welche Werte enthält der Energieausweis und wie liest man ihn richtig? Zur besseren Verständlichkeit führt der Energieausweis Skalen, die eine schnelle Ersteinschätzung eines Objektes erlauben. Wie Sie den Energieausweis lesen, zeigen wir im Folgenden.
Einordnung verschiedener Gebäudeklassen in der Energieausweis Skala, Quelle für beide Grafiken: Muster des BMVI
Um die Werte im Energieausweis zu betrachten, dient dieser Musterausweis .
Die erste Seite enthält allgemeine Angaben zur Immobilie:
-
Gebäudetyp (z.B. Ein- oder Mehrfamilienhaus) und Anzahl der Wohneinheiten,
-
Adresse der Immobilie,
-
untersuchtes Gebäudeteil (z.B. Vorderhaus),
-
Gebäudenutzfläche,
-
Baujahr des Gebäudes und der Anlagetechnik,
-
Werte zur Gebäudenutzfläche. Sie ist ein Rechenwert. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern liegt ihr Wert bei „Wohnfläche x 1,35“. Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten wird der Faktor 1,2 genutzt.
Eine Neuerung der EnEV 2014: auf der Energieausweis Skala finden sich jetzt auch Energieeffizienzklassen
Die Werte auf dem Energieausweis helfen Mietern, Käufern und Bauherren einer Immobilie, ihre Energieeffizienz zu beurteilen. Aber welche Werte enthält der Energieausweis und wie liest man ihn richtig? Zur besseren Verständlichkeit führt der Energieausweis Skalen, die eine schnelle Ersteinschätzung eines Objektes erlauben. Wie Sie den Energieausweis lesen, zeigen wir im Folgenden.
Die Energieausweis Skala gibt Energiebedarf und -Verbrauch eines Objektes an
Auffälligstes Element im Energieausweis sind die farbigen Skalen, die von „Grün“ bis „Rot“ reichen. Zwei Pfeile, die jeweils auf einen Farbbereich der ersten Skala zeigen, stellen den Endenergie- beziehungsweise den Primärenergiebedarf der Immobilie in Kilowattstunden pro m² und Jahr dar. „Grün“ steht in der Energieausweis Skala für sehr gute Werte, „Rot“ für sehr schlechte.
Seit der EnEV 2014 werden den Zahlenwerten auch Energieeffizienzklassen (A+ bis H) zugeordnet. Im obigen Bildbeispiel sehen wir die Energieausweis Werte für den verbrauchsorientierten Ausweis. Eine weitere Skala gibt es beim bedarfsorientierten Ausweis, der dann die theoretisch nötige Energie aufzeigt (z.B. Pflicht im Neubau). Die Skala ist dann identisch, nur dass statt Endenergieverbrauch bzw. Primärenergieverbrauch dann von Endenergiebedarf usw. die Rede ist. Wir sehen:
-
Endenergieverbrauch: Endenergie ist diejenige Energie, die ein Objekt über das Jahr gerechnet für Heizung, Warmwasser oder eine Lüftungsanlage benötigt.
-
Primärenergiebedarf: Diese Energieausweis Werte beziffern die Gesamtenergie, die in den verwendeten Energieträgern steckt (z.B. Erdgas, Erdöl, Wind). Hier ist auch der Aufwand für Gewinnung und Transport des Brennstoffes enthalten, weswegen dieser Wert höher als der Endenergiebedarf ausfällt. Um einen obigen Endenergieverbrauch X zu erreichen, muss man aufgrund von Verlusten bei Bereitstellung, Verbrennung usw. eben eine höhere Energiemenge Y aufwenden.
Eine zweite Skala zeigt den konkreten Gesamt-Energieverbrauchswert des Hauses in Kilowattstunde pro Jahr und m². Sie wird ergänzt durch eine Tabelle, die Werte für den Energieverbrauch fürs Heizen und Warmwasser aufzeigt. Falls energetischer Sanierungsbedarf besteht, enthält der Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen zum Energiesparen.
Bedarfsorientierter Energieausweis zeigt energetische Gebäudequalität
Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt Auskunft über den Primärenergiebedarf eines Hauses. Hierzu unterzieht der Fachmann die Gebäudehülle einer intensiven Betrachtung: wie gut ist die Außenwand gedämmt, ist der Dachstuhl intakt? Sind Energiesparfenster eingebaut oder entweicht unnötig viel Energie durch die Scheiben? Aber auch die Heizungsanlage oder die Warmwasserbereitung werden genau analysiert. Im Neubau ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht.
Bedarfsorientierter Energieausweis nach EnEV 2014, Bild: © Marco Klaue - Fotolia.com
Im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis erfasst ein bedarfsorientierter Energieausweis nicht nur den Energieverbrauch in einem Gebäude, sondern den Bedarf an Energie - also unabhängig vom individuellen Heizverhalten, ein oft vorgebrachter Kritikpunkt gegenüber dem Verbrauchausweis.
Ein qualifizierter Energieberater erstellt den bedarfsorientierten Energieausweis anhand einer Reihe von Daten zum Gebäude. So kommt der Experte dann zu den Ergebnissen zum Primär- und Endenergiebedarf.
Die Deutsche Energie- Agentur (dena) bietet auf dieser Seite Checklisten an. Sie zeigen unter anderem, welche Daten ein bedarfsorientierter Energieausweis enthält. Bisweilen fließen auch Daten einer BAFA vor-Ort-Beratung ein, so dass sich der Energieausweis besonders genau an den jeweiligen Gegebenheiten eines Hauses orientiert.
Ein solch detaillierter bedarfsorientierter Energieausweis mit zusätzlichen Modernisierungsempfehlungen ist ein hervorragender Ratgeber zum Energiesparen.
Wer benötigt den Bedarfsausweis?
Wenn Hausbesitzer im Bestand einen Energieausweis benötigen, haben sie oftmals die Wahl zwischen bedarfsorientiert und verbrauchsorientiert. Eine Ausnahme bilden Neubauten und „Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind“. Hier ist ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht, sofern:
-
das jeweilige Gebäude nicht bereits damals den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprochen hat.
-
das Gebäude später durch Modernisierung diesen energetischen Mindeststandard erreicht oder übertroffen hat.
Bei Nicht-Wohngebäuden ist sowohl ein verbrauchsorientierter als auch ein bedarfsorientierter Energieausweis möglich. Generell gilt: Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist nach aktuellem Recht für jedes Gebäude immer ein gültiger Energieausweis.
Verbrauchsorientierter Energieausweis zeigt den Energieverbrauch an
Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch in einem Gebäude an. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis ist im Vergleich zum Bedarfsausweis die Variante mit der geringeren Aussagekraft, dafür aber preisgünstiger. Im Gegensatz zum Bedarfs- gilt der Verbrauchsausweis nicht für alle Immobilien als gültiger Energieausweis.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis enthält Angaben zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Bei Nichtwohngebäuden kommen Energiewerte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu.
Quelle: aus Muster des BMVI
Ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis gefragt, werden meist die letzten drei Heizkostenabrechnungen oder vergleichbare Dokumente benötigt. Auf dieser Basis lassen sich die Werte für den Verbrauchsausweis errechnen. Die Ergebnisse werden allerdings noch "witterungsbereinigt", da sich die Wintertemperaturen und der Heizbedarf in verschiedenen Regionen deutlich voneinander unterscheiden. Weitere Angaben zum Thema „Verbrauchsorientierter Energieausweis“ finden Sie in den Paragrafen 16-21 der EnEV 2014.
Im Neubau und bei Sanierung alter Bestandsbauten ist der verbrauchsorientierte Energieausweis nicht ausreichend. Hier ist der bedarfsorientierte Ausweis nötig. Bild: Deutsche Energie-Agentur (dena)
Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch in einem Gebäude an. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis ist im Vergleich zum Bedarfsausweis die Variante mit der geringeren Aussagekraft, dafür aber preisgünstiger. Im Gegensatz zum Bedarfs- gilt der Verbrauchsausweis nicht für alle Immobilien als gültiger Energieausweis.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis enthält Angaben zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Bei Nichtwohngebäuden kommen Energiewerte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu.
Quelle: aus Muster des BMVI
Ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis gefragt, werden meist die letzten drei Heizkostenabrechnungen oder vergleichbare Dokumente benötigt. Auf dieser Basis lassen sich die Werte für den Verbrauchsausweis errechnen. Die Ergebnisse werden allerdings noch "witterungsbereinigt", da sich die Wintertemperaturen und der Heizbedarf in verschiedenen Regionen deutlich voneinander unterscheiden. Weitere Angaben zum Thema „Verbrauchsorientierter Energieausweis“ finden Sie in den Paragrafen 16-21 der EnEV 2014.
Im Neubau und bei Sanierung alter Bestandsbauten ist der verbrauchsorientierte Energieausweis nicht ausreichend. Hier ist der bedarfsorientierte Ausweis nötig. Bild: Deutsche Energie-Agentur (dena)
Das Heizverhalten beeinflusst die Ergebnisse maßgeblich
Allerdings nimmt das individuelle Heizverhalten der Hausbewohner Einfluss auf die Werte. Eine vierköpfige Familie verbraucht mehr Energie für Heizung und Warmwasser als ein Singlehaushalt. Und auch wenn die grundlegenden Bedingungen identisch sind - ein Zweipersonenhaushalt unterscheidet sich im Heizverhalten teils sehr deutlich von einem anderen Zweipersonenhaushalt, obwohl das Gebäude dasselbe ist.
In einem und demselben Objekt kann es also vorkommen, dass für einen Haushalt ein sehr guter verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt wird, während ein anderer Haushalt nicht so gut abschneidet. Aus dem Energieverbrauch aus dem verbrauchsorientierten Energieausweis lassen sich also nur relativ begrenzt Schlüsse über den künftigen Verbrauch innerhalb eines Gebäudes ableiten. Vollständige Angaben, welche auch das Gebäude stärker berücksichtigen, liefert nur ein bedarfsorientierter Energieausweis.