1. Was ist Übersiedlungsgut? 1.1 Was sind die Bestimmungen, um Umzugsgut abgabenfrei in ein Drittland auszuführen? 1.2 Was zählt als Übersiedlungsgut? 1.3 Was zählt nicht als Übersiedlungsgut? 1.4 Ausfuhranmeldungen – brauchen Sie sie? 1.5 Eine übersichtliche Aufstellung des Übersiedlungsguts anfertigen 1.6 Umzug ins Ausland mit Haustieren – das müssen Sie beachten 1.7 Ins Ausland umziehen: Welche Bestimmungen gelten für Pflanzen? 1.8 Heikles Übersiedlungsgut: Waffen und Munition 1.9 Das gilt für Medikamente 1.10 Währungen und Zahlungsmittel: Mit der Landeswährung einfach ins Ausland umziehen?
2 Das müssen Sie beim ausländischen Zoll beachten, wenn Sie Umzugsgut einführen 3 Umzug ins Ausland: Erstellen Sie einen genauen Zeitplan 4 Ins Ausland umziehen mit einem Umzugsunternehmen für internationale Umzüge 5 Umzug ins Ausland innerhalb der EU 6 Umzug in die Schweiz 7 Umzug nach Norwegen
Was ist Übersiedlungsgut?
Als Übersiedlungsgut zählt der Hausstand, den Sie bei einem Umzug in ein Drittland überführen. Drittländer sind die Staaten, die außerhalb des Zollbereichs der Europäischen Gemeinschaft liegen. Grundlegend ergeben sich daraus Abgaben und Steuern, die an den Zoll und den Staat zu entrichten sind. Jedoch nennt der Gesetzgeber konkrete Bestimmungen, unter denen Sie Übersiedlungsgut abgabenfrei ausführen dürfen.
Was sind die Bestimmungen, um Umzugsgut abgabenfrei in ein Drittland auszuführen?
Sie müssen nachweislich dokumentieren, dass Sie für mindestens sechs oder zwölf Monate ins Ausland umziehen werden. Die Mindestdauer kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Ebenfalls zulässig ist die nachweisliche Absicht im Zielland für mehr als ein Jahr zu leben, unabhängig davon, ob dies tatsächlich eintritt. Legen Sie daher beim Zoll z.B. einen gültigen Arbeitsvertrag vor. Dieser ist der beste Weg, um dem Zoll eine längere Aufenthaltsbeabsichtigung zu vermitteln.
Was zählt als Übersiedlungsgut?
Der Zoll definiert genaue Kategorien, die die Art des Hab und Guts als Übersiedlungsgut qualifizieren.
- Der Hausrat: Zum Hausrat zählen u. a. Möbel und alle Geräte, die für den persönlichen und privaten Gebrauch bestimmt sind. Auch Bettwäsche und persönliche Habseligkeiten fallen in diese Gruppe.
- Private Fahrzeuge: Hierzu zählen alle Arten von Fahr- und Krafträdern, inklusive Anhänger. Auch Wassersportfahrzeuge und Sportflieger gelten als Privatfahrzeuge.
- Haushaltsvorräte: Hier sollten Sie darauf achten, dass die Menge der Vorräte denen, die eine Familie am Wohnort durchschnittlich benötigt, nicht übersteigen.
- Haus- und Reittiere
- Tragbare Instrumente & Geräte zur Berufsausübung: Hierzu zählen alle Instrumente und Geräte, die Sie für eine handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit am Wohnort benötigen.
Spezifische Bedingungen für das Umzugsgut
Nicht jeder Gegenstand, der in eine der obengenannten Kategorien passt, wird vom Zoll als Übersiedlungsgut anerkannt. Ihr Hausstand sollte einige spezifische Bedingungen erfüllen, um problemlos mit Ihnen umzuziehen.
1. Das Umzugsgut muss gebraucht sein und daher sichtbare Gebrauchsspuren aufweisen.
2. Der Hausstand muss sich in Ihrem Besitz befinden, also zu der Person gehören, die ins Drittland umzieht.
3. Befinden sich unter dem Hab und Gut Neuanschaffungen, entfernen Sie die Originalverpackung. Zusätzliche Informationen zu neuwertigen auszuführenden Gegenständen erhalten Sie beim Konsulat im Zielland.
Professionelle Spedition können Ihnen spezifische Auskunft über die Bestimmungen Ihres Übersiedlungsgut geben. Wir vermitteln Sie kostenlos an ein renommiertes Umzugsunternehmen. Senden Sie uns ganz einfach eine unverbindliche Anfrage
Was zählt nicht als Übersiedlungsgut?
- Tabak, Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse
- Nutzfahrzeuge
- Gegenstände für den gewerblichen Gebrauch wie handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten
Diese Kategorien unterliegen besonderen zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen. So gelten beispielsweise für Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse sogenannte Reisefrei- oder Richtmengen pro Person. Diese richten sich nach dem persönlichen Bedarf.
Ausfuhrgenehmigung – brauchen Sie sie?
Eine Ausfuhrgenehmigung des deutschen Zollamts ist für Übersiedlungs- und Reisegut nicht nötig, sofern Sie den Hausstand und das Reisegepäck sofort oder innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrer Ausreise ausführen.
Ganz ohne Zollformalitäten geht es allerdings nicht: Für das Umzugsgut ist weiterhin eine Ausfuhranmeldung beim örtlichen Zollamt verpflichtend.
Die Ausfuhranmeldung ist ein unkomplizierter und zumeist unbürokratischer Akt. Nichtsdestotrotz müssen Sie die Ausfuhr in aller Regel selbst beim örtlichen Zollamt anmelden. Zwar kann die Anmeldung des Umzugsguts mündlich erfolgen, doch das Zollamt empfiehlt, eine schriftliche Auflistung des auszuführenden Hausstands anzulegen. Das kürzt den Prozess ab und vermeidet flüchtige Fehler.
Das konkrete Formular und weitere Informationen zu der Ausfuhrgenehmigung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Zolls. Dort finden Sie auch das Formular "0350" für die schriftliche Auflistung Ihres Hausstands.
Wann bedarf es zwingend einer schriftlichen Ausfuhrgenehmigung?
Unbedingt schriftlich müssen Sie eine Ausfuhr anmelden, sollten Sie ins Zielland verbotene oder beschränkte Güter einführen. Darunter zählen Waffen und Munition (z. B. Jagdwaffen) und für medizinische Zwecke bestimmte Betäubungsmittel. In diesen Fällen ist eine schriftliche Ausfuhrgenehmigung und somit auch die Ausfuhranmeldung absolut zwingend!
Sind Sie auf der Suche nach einer professionellen Spedition, um von Deutschland ins Ausland zu ziehen? Dann vermitteln wir Ihnen das passende Unternehmen für internationale Umzüge! Senden Sie uns ganz einfach eine unverbindliche Anfrage. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und Festpreise, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Eine übersichtliche Aufstellung des Übersiedlungsguts anfertigen
Wer auf der sicheren und schnellen Seite beim Zollamt sein möchte, sollte eine übersichtliche Aufstellung des Umzugsguts anfertigen. Dies kann formlos erfolgen. Verwenden Sie einfach eine tabellarische Aufstellung Ihres gesamten Hausrats, das die Art des Guts, eventuell die Marke und die Menge beschreibt. Aufgelistete Gegenstände wie Bücher, DVDs und Geschirr können mit der Anzahl der befüllten Umzugskartons abgekürzt werden. Je detaillierter die Aufstellung ist, desto schneller werden sich Zollbeamte oder Zollagenten mit der Ausfuhranmeldung zufrieden geben.
Umzug ins Ausland mit Haustieren – das müssen Sie beachten
Hund, Katze, Maus – auch unsere tierischen Mitbewohner möchten mit in die neue Heimat umziehen. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gelten dafür besondere Voraussetzungen und Bestimmungen, die in allererster Linie veterinärrechtliche Gründe haben.
1. Sie benötigen ein amtstierärztliches Zeugnis, das vom zuständigen Konsulat anerkannt wurde. 2. Zwischen Ausstellung des Zeugnisses und Einfuhr ins Zielland dürfen meist nicht mehr als zehn Tage liegen. 3. Eventuell muss Ihr Haustier für einige Zeit im Zielland in Quarantäne bleiben. Darüber entscheiden die örtlichen Behörden. Informieren Sie sich unbedingt vorher über die Bestimmungen, um Überraschungen und Stress für das Tier zu vermeiden! Das Konsulat ist die erste Anlaufstelle für offene Fragen. 4. Für Umzüge innerhalb der EU: Ein blauer EU-Heimtierpass für Hunde, Katzen und Frettchen ist verpflichtend. Diesen müssen Sie stets mitführen. 5. Im EU-Heimtierpass muss eine gültige Tollwutimpfung vom Tierarzt eingetragen und bestätigt sein. 6. Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen Mikrochip tragen. 7. Bei der Einfuhr von Haustieren in Drittländer gelten die Bestimmungen des Ziellandes. Die zuvor genannten EU-Bestimmungen greifen nicht.
Professionelle Speditionen können ebenfalls den Umzug mit diversen Haustieren bequem für Sie übernehmen und Sie umfangreich beraten. Wir helfen Ihnen gerne kostenfrei ein Angebot einzuholen. Senden Sie uns ganz einfach eine unverbindliche Anfrage
Umzug mit Haustieren | Bildquelle: ©StockSnap via Pixabay
Ins Ausland umziehen: Welche Bestimmungen gelten für Pflanzen?
Die Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen dienen vor allem dafür, dass Schadorganismen, von Schädlingen befallene Pflanzen und schädliche Pflanzenerzeugnisse nicht ins Zielland eingeführt werden.
Gleiches gilt für lebende Pflanzen, Früchte, Samen und andere Pflanzenteile, sofern sie der Umwelt und Natur schaden können. Möchten Sie dies tun, benötigen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis. Die Freimenge an Pflanzen pro Person, die kein Gesundheitszeugnis verlangt, liegt bei ca. 3Kg Früchten und 50 Schnittblumen – soweit die Richtlinien für die Einfuhr aus Nicht-EU-Länder.
Heikles Übersiedlungsgut: Waffen und Munition
Fast in allen Staaten ist die Einfuhr von Waffen und Munition verboten. Ausnahmen gelten in einigen Fällen für Jagd- und Sportwaffen und die dazugehörige Munition. Dafür ist zwingend eine gültige Jagdlizenz und der Waffenschein der örtlichen Heimatbehörde notwendig.
Jeder, der im Besitz der notwendigen Lizenzen und Scheine ist, ist verpflichtet, der zuständigen Waffenbehörde die neue Anschrift im Ausland mitzuteilen. Wichtig für Sie: Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland um, ist für Sie nicht mehr die örtliche Waffenbehörde, sondern die Waffenbehörde des Bundes zuständig.
Hobby-Schütze | Bildquelle: ©Ingela Skullman via Pixabay
Das gilt für Medikamente
Generell können Sie alle Medikamente, die Sie aus medizinisch-gesundheitlichen Gründen einnehmen müssen, in handelsüblichen Mengen aus- und einführen. Nötig ist dafür in vielen Fällen die ärztliche Verordnung. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, fragen Sie im zuständigen Konsulat nach.
Währungen und Zahlungsmittel: Mit der Landeswährung einfach ins Ausland umziehen?
In fast allen Fällen können Sie mit der jeweiligen Landeswährung aus Deutschland ins Ausland umziehen und ausreisen. Die Höhe des Betrags ist irrelevant. Für die Einreise gelten hingegen die Bestimmungen des Ziellands. Dann ist es durchaus relevant, wie hoch der Geldbetrag ist und um welches Land es sich handelt. Arbeiten einige Staaten mit Beschränkungen, verbieten andere Nationen die Einfuhr der Landeswährung aus Drittländern komplett. Einer der wichtigsten Ansprechpartner bei diesen Fragen ist das Konsulat oder Ihr Bankinstitut.
Wie Sie sehen sind bei einem internationalem Umzug viele Dinge zu beachten. Vor allem wenn es zu einem der oben genannten Kategorien kommt. Internationale Speditionen haben in jeder dieser Kategorie jahrelange Erfahrungen und können Sie gut beraten. Daher Senden Sie uns ganz einfach eine unverbindliche Anfrage
Das müssen Sie beim ausländischen Zoll beachten, wenn Sie Umzugsgut einführen
Jeder Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft setzt seine eigenen Zollbestimmungen durch. Die Einfuhrbestimmungen können sich also stark von den deutschen Richtlinien unterscheiden. Alle detaillierten Bestimmungen erfragen Sie am besten beim zuständigen deutschen Konsulat im Zielland.
Damit Sie abgabenfrei Ihr Übersiedlungsgut einführen können, müssen Sie bei der ausländischen Zollbehörde einen Antrag stellen. Für gewöhnlich ist dies aber erst möglich, sobald Sie eine feste Anschrift am neuen Wohnort haben und somit rechtmäßig gemeldet sind. Das erfordert einiges an guter Planung, da die Antragsstellung für abgabenfreie Einfuhr Ihres Umzugsguts einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Für die Zeit zwischen Meldung am Wohnort und Einfuhranmeldung sind Sie daher auf Ihr Reisegepäck angewiesen.
Mit abgabefreiem Hab und Gut umziehen
Wer ins Ausland umzieht, führt in aller Regel Reisegepäck (Reisegut) und Umzugsgut (Übersiedlungsgut) mit sich. Zum Reisegepäck zählen alle Utensilien und Gegenstände, die Sie auch auf eine herkömmliche Urlaubsreise mitnehmen würden.
Für beide Kategorien zählt: Reise- und Umzugsgut, dass Sie innerhalb eines Jahres nach der Ausreise aus Deutschland ins neue Heimatland überführen, bedarf keiner Ausfuhrgenehmigung. Sie können es abgabefrei ohne Anmeldung beim Zoll ausführen.
Das können Sie im Reisegepäck mitführen, wenn Sie ins Ausland umziehen
Bei abgabefreiem Reisegut spielen eher weiche Faktoren eine Rolle. Denn welche Dinge wirklich dazu gehören, ist abhängig vom eigene Bedarf und einer üblichen Bemessung. Unwichtig dabei ist, ob das Gut für den privaten oder beruflichen Einsatz bestimmt ist. Grundlegend unterteilt der Zoll in drei Kategorien für Reisegut:
- Reisegebrauchsgegenstände: z. B. Kleidung, Schmuck, Zelt und Ausrüstung, Fahrräder, Sportgeräte, Foto- und Filmausrüstung, tragbare Rundfunk- und Fernsehgeräte
- Waren des persönlichen Bedarfs: z. B. Produkte für die Körperpflege, Arzneien
- Geschenke
Die Art und Menge der Gegenstände muss den persönlichen Bedürfnissen sowie den Reiseumständen und der Reisezeit entsprechen.
Formelle Ausnahmen bei besonders wertvollen Gegenständen beachten
Zählen Gegenstände zu einer Kategorie des Reisegepäcks, sind aber besonders hochwertig, sollten die Utensilien in den Reisepass aufgenommen werden. Reisen Sie wieder aus und nach Deutschland ein, sind diese Utensilien aus dem Reisepass durch den Zoll zu entfernen.
Internationale Speditionen sind darauf spezialisiert Sie über die besonderen und aktuellen Bestimmungen des ausländischen Zolls zu beraten. Fordern Sie jetzt kostenlos ein Angebot an!
Umzug ins Ausland: Erstellen Sie einen genauen Zeitplan
Wenn sie ins Ausland umziehen, schwirren Ihre Gedanken in alle Himmelsrichtungen. Doch gerade dann ist ein klarer Kopf und eine perfekte Organisation wichtig. Damit Sie sich nicht am Umzugstag noch die Fragen stellen, ob Sie alles eingepackt haben, ob alle Dokumente gültig sind und wie das eigentlich mit dem Zoll abläuft, legen Sie einen genauen Zeitplan für den Umzug ins Ausland an.
Befolgen Sie diese zwei Faustregeln:
1. Beginnen Sie Umzugsplanungen weder zu früh noch zu spät. Idealerweise starten Sie die Planungen ca. vier Monate vor der Ausreise. Wer noch früher damit beginnt, läuft Gefahr, dass sich Aus- und Einreise- sowie Zollbestimmungen noch ändern.
2. Suchen Sie sich ein professionelles Umzugsunternehmen für internationale Umzüge. Diese kennen sich mit den landestypischen Gepflogenheiten sowie individuellen Zollbestimmungen des Ziellands bestens aus. Eine ordnungsgemäße Besichtigung des Hausstands, ein bindender Festpreis sowie die Erstellung eines Zeitplans sollten zum Standardservice gehören.
Bei dem nachfolgenden Zeitplan beschränken wir uns auf formal-organisatorische Aspekte, die speziell für Ihr Übersiedlungsgut und die grundlegende Einreise ins Zielland nötig sind. Darüber hinaus sind weitere essentielle Dinge zu beachten, die für alle Arten von Umzügen gelten.
Die zeitliche Organisation | Bildquelle: ©Free-Photos via Pixabay
4 Monate vor dem Umzug ins Ausland
- Beantragen Sie alle nötigen Aufenthaltsgenehmigungen (europäische Länder außerhalb der EU) oder alle Visen und Arbeitserlaubnisse für Sie und Ihre Familie.
- Sammeln Sie alle notwendigen Informationen über das Zielland und überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente wie Personalausweis und Reisepass. Erneuern Sie sie bei Bedarf.
3 Monate vor dem Umzug ins Ausland
- Kündigen Sie eventuell Ihren alten Mietvertrag. Beachten Sie die Kündigungsfristen.
- Misten Sie Ihren Hausrat aus, um Umzugskosten zu sparen. Beschränken Sie sich auf das Wichtigste. Verkaufen Sie Teile Ihres Hab und Guts und erwerben Sie lieber Neuware im Zielland. Das ist häufig günstiger, als den gesamten Hausstand zu überführen.
- Suchen Sie sich eine professionelle Spedition für internationale Umzüge. Vergleichen Sie Preise und Konditionen. Lassen Sie sich ausschließlich Festpreisangebote erstellen!
- Vereinbaren Sie einen konkreten Umzugstermin.
1 Monat vor dem Umzug ins Ausland
- Umzugskartons und Verpackungsmaterial besorgen. Eventuell stellt, verleiht oder verkauft diese auch die Spedition. Für den Seefahrt- und Luftfahrtransport kommen ohnehin besondere Verpackungsmaterialien zum Einsatz.
- Falls Sie überwiegend selbstständig ins Ausland umziehen, organisieren Sie ausreichend Umzugshelfer.
2 Wochen vor dem Umzug ins Ausland
- Melden Sie sich in Deutschland ab.
- Kündigen Sie Verträge und Versicherungen. (zu spät?) Achten Sie aber darauf, dass Sie im Zielland bereits oder zeitnah über alle verpflichtenden Versicherungen verfügen, um bestmöglich abgesichert zu sein
Wie lange dauert der Transport bei einem internationalen Umzug durchschnittlich?
Wie lange Ihr Übersiedlungsgut bei einem Umzug ins Ausland unterwegs ist, hängt vor allem davon ab, wie weit das Zielland vom alten Wohnort entfernt ist und wie die Einreise- und Zollbestimmungen lauten.
Ziehen Sie innerhalb der EU um, dauert der Transport meist nur wenige Tage. Verlegen Sie Ihr Leben beispielsweise in die USA oder nach Australien können schnell Transportzeiten von bis zu einem Monat entstehen. Denn Überseeumzüge finden meist nur einmal die Woche statt. Zudem muss Ihr Umzugsgut erst zu internationalen Häfen wie in Hamburg transportiert werden.
Kalkulieren Sie unbedingt ausreichend „Pufferzeit“ ein: Schnell kommt es vor, dass es beim ausländischen Zoll zu massiven Verzögerungen kommen kann. Ein internationales Umzugsunternehmen ist über solche Gegebenheiten informiert und plant dementsprechend den schnellsten und sichersten Transportweg.
Eine genaue Zeitplanung kann Ihnen ein professionelles Umzugsunternehmen bequem abnehmen. Wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein vertrauenswürdiges Umzugsunternehmen. Senden Sie uns ganz einfach eine unverbindliche Anfrage
Ins Ausland umziehen mit einem Umzugsunternehmen für internationale Umzüge
Da vor allem Umzüge ins Ausland eine besondere Planung benötigen und oftmals wesentlich umfangreicher und komplizierter als Inlandsumzüge sind, bilden Umzugsunternehmen für internationale Umzüge einen verlässlichen Partner. Professionelle Unternehmen begleiten Sie vom ersten bis zum letzten Schritt des gesamten Umzugs – von der Planung bis zum Einzug im Zielland.
Wir erklären Ihnen, was diese Umzugsunternehmen leisten und auf was Sie unbedingt bei der Wahl der Firma achten sollten.
Bildquelle: © Free Pik
Professionelle Speditionen glänzen durch Know-How und Erfahrung
Bereits der erste Kontakt mit einem Umzugsunternehmen sollte absolut seriös und diskret ablaufen. Ein Umzug ins Ausland, vor allem ins nicht-europäische Ausland, bedeutet hohe Kosten und eine große Verantwortung. Die Beratung ist eine der Kernleistungen, die ein Umzugsunternehmen anbietet. Die internationalen Speditionen sind eng mit den Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Ziellands vertraut und wissen präzise, welche Transportwege am sichersten, schnellsten und kostengünstigsten sind.
Zudem haben Sie jede Menge Erfahrung. Die ist häufig nötig, um Zollformalitäten ohne Stress und Zeiteinbußen zu managen. Gerade in Staaten, in denen Korruption und lockere Auslegungen der Zollbestimmungen herrschen, ist ein erfahrener Partner an Ihrer Seite überaus wichtig, damit Ihr Übersiedlungsgut verlässlich sein Ziel erreicht.
Wenig Bürokratie und hoher Versicherungsschutz
Internationale Umzugsunternehmen übernehmen alle relevanten Zollabwicklungen und Formalitäten. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Ihr Umzugsgut ist für den Transport, das Verladen und die Zolleinfuhr rundum versichert. Vergewissern Sie sich, dass dieser Schutz zu jederzeit der Umzugsabwicklung besteht. Lassen Sie sich umfassend beraten und bestehen Sie darauf, dass diese Services und Versicherungsleistungen detailliert im Vertrag festgehalten werden.
Bestehen Sie auf Festpreise und eine transparente Kostenaufstellung
Ein gutes Umzugsunternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass sie Festpreise kalkulieren. So haben sie einen konkreten Betrag vor Augen, den Ihr Umzug ins Ausland kosten wird. Je nach Ablauf und Zielland gibt es immer wieder Faktoren, die unvorhersehbar sind und die Umzugskosten steigen lassen. Dazu zählen z. B. Witterungsbedingungen und Zollabwicklungen, die zu verlängerten Transportzeiten führen.
Eine transparente Kostenaufstellung ist nur möglich, wenn das Umzugsunternehmen Ihren Hausstand besichtigt. Werden Sie skeptisch, wenn dieser Service nicht von der Firma durchgeführt wird. Der Festpreis richtet sich danach, wie viele Kubikmeter Ihr Hab und Gut misst. Weitere Services und Versicherungsleistungen kommen noch hinzu.
Tipp: Wer berufsbedingt ins Ausland umzieht, sollte den Kostenvoranschlag aufbewahren und seinem zukünftigen Arbeitgeber übermitteln. So gewähren Sie, dass Kosten für den Umzug vollständig oder teilweise übernommen werden.
Holen Sie sich jetzt schnell und kostenfrei einen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug. Senden Sie uns ganz einfach eine unverbindliche Anfrage
Alles mitnehmen oder einlagern?
Umzüge ins Ausland sind teuer. Je größer Ihr Hausstand ist, desto höher werden die Kosten sein. Sortieren Sie deshalb so viel Hausrat aus wie möglich. Eine weitere Alternative ist die Einlagerung von Möbeln, die viele Speditionen anbieten.
Gerade wer berufsbedingt nur wenige Jahre ins Ausland zieht und sicher wieder nach Deutschland zurückkehren wird, sollte darüber nachdenken. Oftmals ist es wesentlich günstiger, Möbel über diese Zeit einzulagern und im Zielland neue zu kaufen, als sein aktuelles Hab und Gut aus- und einzuführen.
Zwei der beliebtesten Abwicklungsmodelle von internationalen Umzugsunternehmen
1. Door-to-Door: Dieses Abwicklungsverfahren bezeichnet den kompletten Umzugsservice von „Tür-zu-Tür“. Es ist ein All-inclusive-Angebot, bei dem das Umzugsunternehmen von der Planung über den Transport bis zu Zollformalitäten alle Angelegenheiten übernimmt. Die Kosten fallen dementsprechend höher aus.
2. Cost & Freight: Anders als beim Door-to-Door-Modell erfolgt der Transport des Übersiedlungsguts bis zum Eingangshafen oder Eingangsflughafen, sollten der Umzugs per See- oder Luftfracht erfolgen. Sie sind dann selbst dafür verantwortlich, das Umzugsgut vom Hafen bis an Ihren Wohnort zu transportieren.
Container-Sharing als günstigere Alternative
Bei Door-to-Door und Cost & Freight werden Ihnen vom Umzugsunternehmen Container am Eingangshafen gestellt. Dies kann schnell teuer werden. Die Kosten belaufen sich für ein Wochenende Liegezeit auf einen mittleren vierstelligen Betrag.
Container-Sharing ist eine günstigere Alternative, da Sie dabei einen Container mit anderen teilen. Die Be- und Entladung können Sie selbst oder mit einem Umzugsunternehmen durchführen. Die Kosten sind wesentlich geringer. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen weniger Ladefläche zur Verfügung steht und der Transport häufig länger dauert.
Ein professionelles Umzugsunternehmen kann Sie zu Ihrem internationalen Umzug ausführlich beraten und Ihnen passende Möglichkeiten aufzeigen, wie auf welchen Weg Sie am besten Ihr Umzugsgut verschicken. Wir helfen Ihnen dabei eine zuverlässige Spedition zu finden. Holen Sie sich jetzt Ihr passendes Angebot kostenfrei ein
Container Sharing | Bildquelle: ©Jarosław Bialik via Pixabay
Umzug ins Ausland innerhalb der EU
Ziehen Sie innerhalb des EU-Zollgebiets um? Zum Beispiel von Deutschland in die Niederlande? Oder nach Frankreich? Dann müssen Sie Ihr Umzugsgut nicht verzollen. In der gesamten EU herrscht Zollfreiheit. Ausgenommen davon sind einige wenige Gebiete, die zwar zur EU aber nicht zum Zollgebiet gehören, u. a. Neukaledonien, Helgoland, Büsingen oder Französisch-Polynesien.
Diese Länder zählen neben Deutschland zur EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Wie heißt Ihr Zielland? Frankreich, Spanien oder ziehen Sie doch in die Schweiz? Damit Sie und Ihr Übersiedlungsgut immer in den besten Händen sind, finden Sie mit uns das perfekte Umzugsunternehmen für internationale Umzüge. Vergleichen Sie die Anbieter und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot zum Festpreis erstellen. Jetzt Angebot kostenfrei einholen!
Umzug in die Schweiz
Da die Schweiz nicht der Europäischen Union angehört, gelten besondere zollrechtliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise und der Einfuhr des Übersiedlungsguts beachten müssen. Jedoch sind die Bestimmungen im Vergleich zu denen, die innerhalb der EU gelten, sehr ähnlich. Dies liegt daran, dass die Schweiz Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist.
- Das Übersiedlungsgut kann zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
- Der gesamte Hausstand sowie Fahrzeuge müssen auf einer Auflistung erscheinen.
- Ihr Hab und Gut sollte sich bereits seit sechs Monaten in Ihrem Besitz befinden und Ihnen auch gehören.
- Der eingeführte Hausrat darf nur für seinen eigentlichen Zweck privat genutzt werden.
- Wichtig: Die Auflistung aller Gegenstände ist zu den offiziellen Öffnungszeiten dem Schweizer Zoll vorzulegen. Verwenden Sie hierfür das Formular 18.44, das Sie bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten oder online herunterladen können.
- Auch Umzugsgut, das Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die Schweiz einführen möchten (spätestens zwei Jahre nach Wohnortwechsel), muss auf der Auflistung erscheinen.
- Neben dem Formular 18.44 müssen Sie auch einen Nachweis über den Wohnortwechsel vorlegen, z. B. einen gültigen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag oder die Abmeldebescheinigung aus Deutschland.
- Für Haustiere muss ein gültiger blauer EU-Heimtierpass mitgeführt werden.
- Einfuhrbeschränkungen gelten insbesondere für exotische Pflanzen.
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Umzug nach Norwegen
Wie die Schweiz so ist auch Norwegen kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Dafür ist der skandinavische Staat Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Europäischen Freihandelsassoziation.
Das für Sie relevante Formular, um das Übersiedlungsgut zoll- und abgabefrei in Norwegen einzuführen ist das „Innførsel av flyttegods“ (Erklärung zur Einfuhr von persönlichem Eigentum bei Umzug). Zu diesem gehört auch eine detaillierte Aufstellung des Hausrats. Für die Einreise und den Hausstand gelten drei grundlegende Bestimmungen:
1. Sie müssen mindestens 12 Monate im Ausreiseland gewohnt haben. 2. Das Umzugsgut muss sich in Ihrem Besitz befinden und gebraucht sein. 3. Es muss erkennbar sein, dass der Hausrat für das Leben und Wohnen in Norwegen bestimmt ist.
In jedem Fall müssen Sie die Einfuhr des Übersiedlungsguts beim norwegischen Zoll anmelden. Der Einfuhr wird nur zugestimmt, wenn die entsprechenden Formulare unterschrieben und korrekt ausgefüllt sind.
Norwegen | Bildquelle: ©Nico Franz via Pixabay
Umzug nach Norwegen: Fahrzeuge einführen
Anders als in EU-Staaten und der Schweiz ist die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs, z. B. eines Pkws, in Norwegen nicht zoll- und steuerfrei.
Wichtig vor der Einfuhr: Sie benötigen ein gültiges Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Informieren Sie sich ausführlich bei der norwegischen Straßenverkehrsbehörde über technische Voraussetzungen, die Ihr Pkw erfüllen muss.
Bei der Einfuhr des Pkws erstellen die Zollbeamten ein Transitdokument für Ihr Fahrzeug, womit Sie einige Zeit (ca. 30 Tage) zoll- und steuerfrei in Norwegen fahren dürfen.
Suchen Sie anschließend das Ihnen zugewiesene Zollamt innerhalb von drei Tagen auf. Dort entrichten Sie eine Mehrwertsteuer und Klimagassteuer – eine wirkliche Zollabgabe findet nicht statt.
Anschließend müssen Sie Ihren Pkw ordnungsgemäß bei einer norwegischen Zulassungsstelle anmelden.
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